Gesetzliche Betreuung
Was heißt das?
Betreuungsgerichte können auf Antrag eine Betreuung für erwachsene Menschen bestellen, die wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder auch durch eine psychische Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Interessen und Angelegenheiten wahrzunehmen.
Ich als gesetzliche Betreuerin habe nun die Aufgabe, den Betroffenen in allen Lebensangelegenheiten zu helfen und zu unterstützen, in denen er Hilfe benötigt. Ich kümmere mich in meiner Funktion um die Bedürfnisse und Wünsche der von mir betreuten Person.
Das Wohl der betreuten Personen steht im Vordergrund meiner Arbeit als gesetzliche Betreuerin. In kooperativer Zusammenarbeit mit dem Betreuten und ggf. der ihm nahe stehenden Personen möchte ich die vorliegenden Anliegen klären und bearbeiten.
Betreuungsgesetz
Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung ist im wesentlichen in den §§1896ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Am 01.01.1992 ist das neue Betreuungsgesetz in Kraft getreten; das alte Recht über Vormundschaft und Entmündigung Erwachsener wurde damit vom Gesetzgeber aufgehoben. Volljährige, betreute Menschen sind heutzutage geschäftsfähig, dürfen heiraten, haben das Wahlrecht und können in eigenen Namen Verträge abschließen.
Ziel der Neuregelung der Betreuung ist es, dass Betreute und Betreuer auf vertrauensvolle Weise zusammen arbeiten.
Die Betreuung wird auf einen bestimmten Zeitraum ausgelegt und spätestens nach 7 Jahren auf ihre Notwendigkeit hin neu überprüft.
Der Betreuer muss jährlich vor dem Vormundschaftsgericht Rechenschaft über seine Arbeit ablegen.
Was eine Betreuung kostet: Der Umfang der Vergütung ist im Betreuungsgesetz (BtG) festgelegt und orientiert sich an der Vermögens- und Wohnsituation des Betreuten.
Meine Leistungen
Beratung rund um das Thema gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmachten
- Vertretung gegenüber Behörden (Antragsstellung von Renten, Pflegegeld und sonstigen finanziellen Hilfen)
- Vermittlung an Selbsthilfegruppen oder Pflegedienste
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge, Sicherstellung der finanziellen Grundlagen, Schuldenregulierung
- Betreuung und Hilfestellung in Wohnungsangelegenheiten
- Hilfe bei der Regelung einer eventuellen stationären Unterbringung
- weitere Bereiche nach Notwendigkeit